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FAQ

Was muss ich im Falle einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung tun?

Ich habe ein Vorladung als Beschuldigter erhalten. Was nun?

Sollten Sie eine Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben gilt Folgendes:

Gehe Sie nicht zur Polizei. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt Ffür Strafrecht. Es gilt der Grundsatz: Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis. Der Strafverteidiger kann über die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nehmen und dann sehen, was Ihnen genau zur Last gelegt wird. 

Wenn Sie Fragen haben sollten, nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular und schreiben uns eine Nachricht. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten oder Angeklagten als Verteidger für das Strafverfahren beigeordnet wird. Dabei werden die Kosten des Verteidigers zunächst von der Staatskasse übernommen.  Die Voraussetzungen wann ein Pflichtverteidiger bestellte wird sind in § 140 StPO geregelt. 

Liegt ein solcher Fall vor, wird das Gericht Sie anschreiben und nachfragen, ob Sie einen Verteidiger bennen möchten. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bennen Sie einen Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens. Lassen Sie diese Möglichkeit ungenutzt wird das Gericht Ihnen einen Verteidiger aussuchen.

Wenn Sie Fragen haben sollten, nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular und schreiben uns eine Nachricht. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

0251 . 48 49 519
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