Maßregelvollzug Rechtsanwaltskanzlei Jan Allendorf
„Wegschließen- und zwar für immer“ mag als Wahlspruch seine Wirkung haben, geht aber an der rechtlichen Wirklichkeit glücklicherweise vorbei. Ein Staat, für den die Achtung der Würde des Menschen oberstes Gebot ist, darf keinen Freiheitsentzug ermöglichen, der dem Betroffenen nicht die reale Hoffnung lässt, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges muss aktiv entgegengewirkt werden und im Verlauf des Freiheitsentzuges müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der Betroffene keine Straftaten mehr begeht und entlassen werden kann.
Die Strafverteidigerkanzlei Münster betreut und verteidigt Sie während der Zeit der Unterbringung in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug stellen.