Ermittlungsverfahren Rechtsanwaltskanzlei Jan Allendorf
Die entscheidende Weichenstellung für das Schicksal eines Strafverfahrens findet in dem Ermittlungsverfahren statt.
Sollte das Verfahren nicht durch eine Verfahrenseinstellung beendet werden können, ist die folgende Hauptverhandlung tatsächlich und rechtlich durch die Ermittlungstätigkeit vorgeprägt.
Oftmals beschränkt sich die Hauptverhandlung im Wesentliche auf den Nachvollzug des aus den Ermittlungen hervorgegangen Aktenmaterials. Die Rolle des Beschuldigten ist oft ein schwerer Einschnitt in die Lebensführung. Auch wenn er nicht mit Vernehmungsersuchen oder mit Zwangsmaßnahme wie Durchsuchungen und Haftbefehlen konfrontiert wird, fühlt er sich in der Rolle eines unbeteiligten Zuschauers der Staatsgewalt ausgeliefert.
Zwar ist er der maßgeblich Betroffene des Ermittlungsverfahrens, der Verlauf des Verfahrens ist für ihn zumeist jedoch ein Mysterium. Er weiß nicht, was die Staatsanwaltschaft macht. Er weiß nicht, wie lange das Verfahren dauert. Über allem schwebt die bedrückende Unwägbarkeit des Ausgangs des Strafverfahrens.
Gerade dies stellt für viele eine erhebliche psychische Belastung dar, hängt doch oftmals die berufliche/wirtschaftliche Existenz und das soziale Ansehen vom Ausgang des Verfahrens ab. In dieser Phase großer Verunsicherung bedarf es besonders der sachkundigen Unterstützung eines Verteidigers.